Patientenanwalt
In jedem Bundesland wurde eine Patientenanwaltschaft (in Tiroler Patientenvertretung genannt) eingerichtet. Es sind dies unabhängige Einrichtungen, welche die Rechte und der Patienten sichern sollen.
Die wichtigste Aufgabe ist das Beschwerdemanagement. Patientin können sich also aus den verschiedensten Gründen an die Patientenvertretung wenden, so beispielsweise bei Beschwerden über Wartezeiten oder wenn sich der Patient im Rahmen der Behandlung nicht ernst genommen fühlte, kein Gespräch mit den Ärzten möglich war, auf die Privatsphäre keine Rücksicht genommen wurde, oder aber auch wenn es Probleme mit der Verrechnung bzw. Gebühren gab. Die Patientenvertretung klärt auch über Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Behandlungsverträgen auf.
Auch eine verbindliche Patientenverfügung kann nicht nur bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar, sondern auch bei einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden.
Wenn der Patient meint ärztlich falsch behandelt worden zu sein (siehe Behandlungsfehler), kann er sich an die Patientenanwaltschaft wenden. Die Patientenvertretung holt in einem solchen Fall eine Stellungnahme der betroffenen Ärzte oder Pflegepersonen, sowie des Krankenhauses ein. Es wird versucht werden eine Lösung zwischen den Parteien zu ermöglichen. Allenfalls kann durch die Patientenanwaltschaft auch ein Schlichtungsverfahren (siehe Schlichtungsverfahren) angestrebt werden.
Eine Vertretung vor Gericht ist durch die Patientenanwaltschaft jedoch nicht möglich. In Tirol erstreckt sich die Zuständigkeit ausschließlich auf Krankenhäuser (Spitäler) nicht aber auf niedergelassene Ärzte oder Pflegeheime.
Sind Sie in ihren Rechten als Patient verletzt worden, oder liegt sogar ein Behandlungsfehler vor? Wir helfen Ihnen gern rufen Sie uns an +43 5372 64543 oder schreiben Sie uns office@rechtsanwalt-huber.at
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