Schlichtungs - Verfahren

Schlichtung

Ein Schlichtungsverfahren ist ein Verfahren um außergerichtlich eine Einigung in einer Streitsache zu erzielen. Bei Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Patient gibt es die Möglichkeit eines solchen Verfarhens bei einer in den Ärztekammern der Länder eingerichteten Schiedsstelle zu versuchen. Zum Beispiel bei Verdacht eines Behandlungsfehlers. Es soll also eine Gerichtsverhandlung vermieden werden. Jeder betroffene Patient, aber auch der gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter, die Erben eines Patienten, aber auch der betroffene Arzt oder das betroffene Krankenhaus kann einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen. Der Patient erklärt sich beim Schiedsverfahren damit einverstanden, dass er bis zur Beendigung dieses Verfahrens keine zivilrechtliche Klage einbringt, weiters muss er zustimmen, dass seine Krankendaten (Krankengeschichte etc.) an die Schlichtungsstelle weitergegeben wird.

Die Schiedsstelle prüft den Fall und holt unter Umständen ein medizinisches Gutachten ein. Die Kommission überprüft und berät den Fall und unterbreitet dann einen Streitbereinigungsvorschlag.

Dieser Streitbereinigungsvorschlag kann sein, dass kein medizinischer Behandlungsfehler vorliegt, oder dass ein solcher Behandlungsfehler vorliegt. Diesfalls kann die Schlichtungsstelle auch einen Vorschlag über die Höhe des Schmerzengeldes unterbreiten. Bitte beachten Sie, dass meist nicht nur Schmerzengeld zusteht, sondern Ihnen allenfalls auch Verdienstentgang, Aufwendungen für Therapien, Heilbehelfe, Fahrtkosten etc. zustehen können.

Diese Vorschläge der Schlichtungsstelle sind nicht verbindlich. Sind Sie mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden, besteht immer noch die Möglichkeit den ordentlichen Rechtsweg zu gehen, also eine gerichtliche Klage einzubringen und die Entscheidung von einem staatlichen Gericht zu begehren.


Sie überlegen ob ein Schlichtungsverfahren für Sie vorteilhaft ist? Wir begleiten Sie gerne in diesem Verfahren oder vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an +43 5372 6 45 43 oder schreiben Sie uns office@rechtsanwalt-huber.at

 

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