Vorsorgevollmacht - Warum Sie eine haben sollten!
Niemand befasst sich gerne mit den unangenehmen Seiten des Lebens. Trotzdem sollte sich aber jeder mit der Frage auseinandersetzen, was passiert, wenn nach einer plötzlichen schweren Krankheit oder einem Unfall die geistige oder körperliche Handlungsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist.
Ist man selbst nämlich nicht mehr in der Lage etwa die Miete zu bezahlen, Anträge bei Versicherungen zu stellen, Bankgeschäfte zu tätigen oder ganz generell den täglichen Wirtschaftsbetrieb aufrechtzuerhalten, so kann es enorm schwierig werden. Wenn man selbst diese Geschäfte nicht mehr tätigen kann, muss das Gericht einen Vertreter bestellen. Ein solches Verfahren kann sich in die Länge ziehen und bis dahin ist niemand da, der ganz banale Dinge macht, wie die offenen Rechnungen zu bezahlen.
Noch viel wichtiger ist die Frage, wer trifft medizinische Entscheidungen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu äußern? Wer entscheidet über die Einwilligung in medizinische Maßnahmen, wie Behandlungen, Untersuchungen, Therapien etc?
Genau hier greift die Vorsorgevollmacht. Dies ist nämlich eine Vollmacht, die dann wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheit erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. In der Vorsorgevollmacht kann man bereits im völlig gesunden Zustand darüber verfügen, wer die Entscheidungen treffen soll wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, etwa weil man seinen Willen nicht mehr äußern kann oder das Entscheidungsvermögen einfach nicht mehr vorhanden ist. Man denke an Krankheiten wie Alzheimer, Altersdemenz, oder einfach nur einen plötzlichen Unfall. Dabei ist die Vorsorgevollmacht keine Frage des Alters. Solche Ereignisse können jeden treffen.
Man kann also bereits vorher eine Person (gegebenenfalls auch mehrere) mit verschiedenen Aufgaben für später betrauen. Man kann die Vorsorgevollmacht auch für einzelne bestimmte Aufgaben erteilen, so etwa für Bankgeschäfte, Vertretung vor Gerichten und Behörden, medizinische Fragen, Unterbringung in Alters- oder Pflegeheime etc.
Für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht ist es notwendig, dass die betroffene Person noch geschäfts-, einsichts- und urteilsfähig ist. Weiters sind verschiedene Formvorschriften gegeben, so ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt oder einem Notar, oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden muss.
Die Vorsorgevollmacht muss im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, wo auch der Eintritt des Vorsorgefalls, also der Fall, wenn die Person nicht mehr entscheidungsfähige ist, eingetragen wird. Damit ist die Vollmacht dann wirksam.
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist ebenso im ÖZVV einzutragen.
Errichtung der Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache.
Natürlich räumt man mit einer Vorsorgevollmacht einer dritten Person auch enorme Befugnisse ein. Man sollte sich darüber bewusst sein und auch gut überlegen, wem man welche Vollmachten erteilt.
Wir erstellen für Sie professionell die Vorsorgevollmacht so, dass sie genau auf Sie und Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei einem ausführlichen Erst- und Beratungsgespräch erheben wir mit Ihnen gemeinsam welche Verfügungen für Sie bedeutend sind. In weiterer Folge erstellen wir die für Sie persönlich fachgemäße Vorsorgevollmacht, Änderungswünsche werden gemeinsam besprochen, erst dann erfolgt die Unterzeichnung.
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