Phishing-Opfer? Wer haftet, wenn plötzlich das ganze Konto leer geräumt wurde?

RA Mag Christoph Huber LL.M.
Foto: GPhoto Florain Egger

Sind sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden?

Wir helfen Ihnen gerne Ihr Geld zurückzubekommen.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein Erstberatungsgespräch +43 537264543 oder schreiben Sie uns ganz bequem eine E-Mail phishing@rechtsanwalt-huber.at Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Als Opfer eines Phishing-Angriffs ist Ihnen unberechtigt Geld von Ihrem Bankkonto abgehoben worden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das gestohlene Geld von der Bank zurückzubekommen. Die Bank haftet nämlich unter gewissen Voraussetzungen für die von Ihnen nicht gewollten Zahlungen:

  • Als erster Schritt sollten Sie umgehend Ihre Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückbuchung zu erhöhen.
  • Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt, der Ihnen dabei helfen kann, Ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen. Der Anwalt kann die notwendigen Schritte einleiten, um die Rückbuchung des gestohlenen Geldes zu erreichen, und Sie beraten, welche Beweise und Unterlagen Sie benötigen, um Ihren Anspruch zu unterstützen.
  • Fordern Sie eine Rückerstattung an: Sobald Sie die Bank informiert haben, sollten Sie eine Rückerstattung Ihres gestohlenen Geldes beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. Kopien von Überweisungen oder Kontoauszüge, zur Verfügung stellen.
  • Unterstützung von einem Anwalt einholen: Es kann sinnvoll sein, sich von einem erfahrene Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen.

Grundsätzlich haftet die Bank für den entstandenen Schaden, wenn das Opfer nicht fahrlässig gehandelt hat. 

Nur wenn der Betroffene eindeutig erkennen konnte, dass ein Phishing-Angriff vorliegt, dennoch aber darauf hereinfällt, handelt der Betroffene in der Regel grob fahrlässig und die Bank haftet nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit wiederum haftet die Bank, das Opfer muss isch aber einen Selbstbehalt von 150 Euro anrechnen lassen. näheres siehe etwa auch hier.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückerstattung des gestohlenen Geldes nicht immer garantiert ist, und dass es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es ist jedoch wichtig, schnell zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Chancen auf Rückerstattung zu maximieren.

Wir unterstützen Sie Ihnen gerne. Rufen Sie an +43 537264543

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