Patientenverfügung - Im Vorhinein bestimmen welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden

Patientenverfügung
Bild: Christopher Walch

Die Patientenverfügung ist neben dem Testament eine sehr wichtige Maßnahme zur Vorsorge. Sie bietet die Möglichkeit im Vorhinein das Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen indem man bereits früher festlegen kann, welche medizinischen Maßnahmen man haben oder ablehnen möchte, für den Fall, dass man sich als Patient nicht mehr wirksam äußern kann. (zB. bei Bewusstlosigkeit, Fehlen der geistigen oder physischen Kommunikationsmöglichkeit, Verlust den Willen zu äußern)

Warum eine Patientenverfügung?

Dabei ist eine Patientenverfügung nicht nur im hohen Alter sinnvoll. Es macht auch durchaus für junge Leute Sinn ihren Willen schriftlich festzuhalten, auch wenn dieser Gedanke sehr unangenehm ist. Jeder kann plötzlich und unerwartet in eine Notsituation geraten oder Schicksalsschläge erleiden. Wer nach einem Schlaganfall oder einem Freizeit- bzw. Verkehrsunfall auf der Intensivstation liegt kann unter Umständen seinen Willen nicht mehr äußern, weil er nicht mehr sprechen kann, oder nicht mehr bei Bewusstsein ist. Mit einer Patientenverfügung können die Wünsche über die medizinische und pflegerische Behandlung vorher festlegt werden.

Für Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder ist eine Patientenverfügung eine enorme Entlastung bei der Auslegung des Willens ihres Angehörigen, welche medizinische und pflegerische Maßnahmen dieser wünschen bzw. ablehnen würde.

Was soll in einer Patientenverfügung stehen?

Die Patientenverfügung sollte so genau wie möglich enthalten, welche Maßnahmen man unter welchen Umständen will und welche nicht. Für die meisten geht es darum eine gewisse Lebensqualität zu haben. Die Palliativmedizin bietet viele Behandlungen die die Erhaltung der Lebensqualität als Ziel haben.

Eine gute fachliche Beratung ist das A und O.

Es ist gut zu überlegen unter welchen Umständen welche Behandlungen abgelehnt werden sollen. Etwa nur dann, wenn die Gehirnfunktionen soweit geschädigt sind, dass man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Entscheidungen in Zukunft nie mehr selbst treffen kann, sollte man auf eine künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung verzichten.

Beachtliche und verbindliche Patientenverfügung:

Es gibt sowohl beachtliche als auch verbindliche Patientenverfügungen. Bei der verbindlichen sind die Ärzte, Pflegepersonal, Sachwalter, Gericht an den Willen des Patienten gebunden. Sie dürfen nicht anders entscheiden.

Bei der (bloß) beachtlichen Patientenverfügung ist auf die Wünsche des Patienten Bedacht zu nehmen, Ärzte etc. sind nicht unter allen Umständen daran gebunden und können daher anders entscheiden.

Wirksamkeitsvoraussetzungen:

Damit eine Patientenverfügung wirksam errichtet werden kann gibt es verschiedene Voraussetzungen. So muss der Patient zum Zeitpunkt der Errichtung geistig und psychisch in der Lage sein eine solche Erklärung zu errichten. Es dürfen keine Willensmängel vorahnden sein. Natürlich müssen die Wünsche des Patienten auch erlaubt und möglich sein. (In Österreich ist die aktive direkte Sterbehilfe verboten).

Eine Patientenverfügung kann auch jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Die verbindliche Patientenverfügung, die vom Arzt und sonstigen Beteiligten jedenfalls zu respektieren ist, setzt zunächst die Aufklärung durch einen Arzt voraus. Weiters muss eine solche von einem Rechtsanwalt, Notar oder bei einem Erwachsenenschutzverein erstellt werden. Eine verbindliche Patientenverfügung gilt maximal acht Jahre.

Sehr gerne bieten wir Ihnen ein Komplettangebot und errichten für Sie nach einer ausführlichen Beratung die (beachtliche oder verbindliche) Patientenverfügung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell und hinterlegen diese auch im Patientenverfügungsregister.

Wir beraten Sie professionell in allen Fragen rund um die Patientenverfügung. Rufen Sie an und vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein Erstberatungsgespräch +43 5372 645 43 oder schreiben Sie uns ganz einfach eine E-Mail office@rechtsanwalt-huber.at Gerne können Sie auch ganz bequem unser Kontaktformular nutzen.