Diagnose Behandlungsfehler

Diagnose Behandlungsfehler Bild von pixabay

Es ist ein Tabuthema unter Ärzten. Zumeist totgeschwiegen. Doch sie passieren. Täglich. Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen. Für die Patienten kommt zu den Beschwerden die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten. Der Kufsteiner Rechtsanwalt Christoph Huber hat sich neben dem rechtlichen Tagesgeschäft auf derartige Fälle spezialisiert.

»Allein in Österreich werden jedes Jahr mehrere tausend Fälle von Behandlungsfehlern verzeichnet. Vom übersehenen Bruch der Hand über Aufklärungsfehler bis hin zur verpfuschten Schönheitsoperation. Es passiert sehr viel mehr als man denkt.« Der Kufsteiner Rechtsanwalt Christoph Huber weiß aus praktischer Erfahrung wovon er spricht. 2015 zählte er zu den ersten Tirolern, die den zweijährigen Universitätslehrgang Medizinrecht erfolgreich abschlossen haben. Eine Verbindung seiner zwei großen beruflichen Leidenschaften. »Es stand sogar einmal die Überlegung im Raum, Medizin zu studieren«, erzählt Rechtsanwalt Christoph Huber.

Die Faszination für die Rechtswissenschaften hat dann jedoch überwogen und so schlug der Kufsteiner den Weg des Anwalts ein, folgte damit seinem Vater Georg nach. Seit 2004 arbeitet Christoph Huber in der etablierten Kufsteiner Kanzlei, deren Wurzeln bis 1919 zurückreichen. »Es war ein unglaubliches Glück, dass ich in die Materie hineinwachsen und in den vergangenen Jahren gemeinsam mit meinem Vater die Kanzlei führen konnte. Das ermöglichte mir, mich meinen Interessen entsprechend zu spezialisieren.« So begann sich Christoph Huber nach seiner Anwaltsprüfung vor neun Jahren für Fälle rund um Arzthaftung zu interessieren und startete daraufhin die Zusatzausbildung Medizinrecht.

DETEKTIVARBEIT ZWISCHEN TUPFER UND BRUCH

»Bei Behandlungsfehlern denkt man zumeist an Horrorszenarien, wie die Amputation des falschen Beins oder den vergessenen Tupfer im Bauchraum. Doch Behandlungsfehler beginnen bereits bei unterlassenen Informationen. Wenn ein Arzt etwa nicht über mögliche Risiken aufklärt, vergisst zu sagen, dass die Operationsnarbe nicht mit Wasser in Berührung

Foto: GPhoto Florian Egger

kommen darf. Geht der uninformierte Patient schwimmen, hat der Mediziner für Folgeschäden zu haften. Auch fehlende Aufklärung über mögliche Risiken kann zu einem sogenannten Behandlungsfehler werden.« Die Schwierigkeit liegt für den Patienten oft darin, zu unterscheiden, ob er einfach nur Pech hatte und der gewünschte Erfolg nicht eintritt oder ob ein Arztfehler vorliegt. »Es ist eine Detektivarbeit, bei der mir meine Erfahrung genauso hilft wie Kontakte zu Fachärzten und Sachverständigen.« Auf die erste Besprechung mit den Mandanten folgen die Einholung der medizinischen Unter lagen und ausführliche Recherchen. Bei Behandlungsfehlern nimmt der Anwalt Kontakt mit dem Krankenhaus, dem Arzt bzw. der Haftpflichtversicherung auf. »Es geht um Schmerzengeld, Verdienstentgang, Schadensersatz, Kosten für Therapien. Wichtig ist, dem Patienten vom Anfang bis zum Ende ein Servicepaket durch den Medizin- und Rechtsdschungel anzubieten«, so Christoph Huber, der mit Jahresanfang die Kanzlei von seinem Vater übernommen hat. Neben seinem Spezialgebiet kümmert er sich um Fälle aus herkömmlichen Rechtsgebieten. Vom Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Testamentserstellung bis hin zum Verkehrsrecht.

AUS: Unterlandlerin das Magazin Brunner und Fankhauser Medien GmbH

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe ? Wir vertreten Sie gerne! Rufen Sie an +43 5372 645 43 oder schreiben Sie uns office@rechtsanwalt-huber.at 

Kontaktmöglichkeiten